Meine Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.
Die Heilpraktiker-Kosten der Behandlung werden von vielen privaten Krankenversicherungen, Beihilfe und Zusatzversicherungen übernommen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. In diesem Fall zahlen die Patienten die Rechnung selbst. Ein Blick in den Vertrag mit der Krankenkasse lohnt sich dennoch, bei manchen Kassen werden die Kosten anteilig übernommen.
Für Termine, die weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden, muss ich leider eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen.
Termin vereinbaren